Lärm durch Straßenverkehr

Aktuell

04.07.23: Gemeinderat stimmt gegen Erstellung von Lärmaktionsplan

Obwohl die Gemeinde erst vor wenigen Monaten der Initiative "Lebenswerte Kommunen" beigetreten ist, die u.a. Tempo 30 in Ortschaften unterstützt, sind Freie Wähler, CDU und FDP jetzt nicht einmal bereit, einen Lärmaktionsplan für die Ortsmitte von Schwieberdingen zu erstellen im Bewusstsein, dass dann auch gehandelt werden müsste (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Flüsterasphalt). Zebrastreifen, Ampel und Kreisverkehre würden ausreichen, um den Verkhr zu bremsen - wobei doch gerade das Beschleunigen nach diesen "Hndernissen" zu besonders viel Lärm führt, insbesondere an den Steigungen (LKZ vom 4.7.23).

Auch gegen die gesundheitsgefährdende Lärmbelastung durch die B10, die im Lärmaktionsplan von 2020 festgestellt wurde, hat die Gemeinde nichts unternommen - "weil zu wenige Schwieberdinger betroffen sind".

Im Gegensatz dazu will Markgröningen seine Tempo-30-Zonen ausdehnen.


08.02.2023: Auch Schwieberdingen tritt der Initiative für Tempo 30 bei

Der Gemeinderat hat dem Antrag der Geünen zugestimmt, dass Schwieberdingen - wie schon mehrere Gemeinden im Kreis - Mitglied der "Initiative Lebenswerte Städte" wird, die selbst über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ihren Straßen entscheiden wollen. In Möglingen gilt auf wichtigen Straßen immerhin schon Tempo 40.

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30.06.2022: Hessigheim will durchgehend Tempo 30 und erstellt eigenen Lärmaktionsplan

Nachdem das Landratsamt nur einen "Flickenteppich" an Tempo-30-Abschnitten genehmigt (Kita, Schule, ...), wird Hessigheim auf eigene Kosten ein Lärmgutachten anfertigen lassen. Wenn entsprechende Lärmemissionen festgestellt werden, soll ein Lärmaktionsplan erstellt und dann durchgehend Tempo 30 durchgesetzt werden. Weitere Hoffnung: Für LKW sollte die Durchfahrt weniger attraktiv sein.

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Aus Schwieberdingen hört man weiter nichts zum Thema Minderung des Verkehrslärms.


Juni 2022: Bearbeitung bis Sommer 2021

Auf einen Hinweis eines Bürgers in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung im Januar 2020, dass alle umliegenden Gemeinden innerorts Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Durchgangsverkehr eingeführt hätten, verspricht BM Lauxmann, dass er das Thema bis im Sommer 2021 ebenfalls auf die Tagesordnung setzen wolle.

Inzwischen zeigen Stadte wie Ludwigsburg oder Stuttgart, dass es in Bezug auf den Verkehrsfluss kein Problem ist, selbst auf Bundesstraßen die Geschwindigkeit auf 40 km/h (hier wegen der Luftreinhaltung) zu beschränken. Und andere Städte wie Freiburg oder Paris wollen wegen des Verkehrslärms generell Tempo 30 einführen.


Nur aus Schwieberdingen hört man nichts zum Thema Minderung des Verkehrslärms.


24.06.2020: Fortschreibung des Lärmaktionsplan 2018 (2020)

Der Gemeinderat hat die Überprüfung des Lärmaktionsplans beschlossen mit dem Ergebnis, "dass eine Überarbeitung des bestehenden Plans nicht notwendig" sei, obwohl auch ohne Berücksichtigung des Verkehrs innerorts für einige Einwohner eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt wurde.

Im Gegensatz dazu gibt es inzwischen in allen Nachbargemeinden Straßenzüge mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdendem Verkehrslärm.

24.01.2018: Lärmaktionsplan 2018 (2020)

Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken im "vereinfachten Verfahren".

Herbst 2017: Vorlage zum Lärmaktionsplan (Gutachten) liegt aus

Im Herbst 2017 wird der erste Lärmaktionsplan der Gemeinde Schwieberdingen ausgelegt ("Beteiligung der Öffentlichkeit"). Dieser sieht "aufgrund der fehlenden Betroffenheit" und "da den Menschen genügend Rückzugsräume zur Verfügung stehen", keine Maßnahmen zur Lärmminderung vor.

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Kein Verkehrslärm in Schwieberdingen?


Bis 21.8.2020 lag im Rathaus die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Schwieberdingen aus. Darin kommt die Gemeinde zu dem Schluss, dass es in Schwieberdingen keinen Anlass für Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm gebe. Nur 35 Bewohner wären nachts und 17 Bewohner am Tage gesundheitskritischen Geräuschpegeln ausgesetzt.


Schwieberdingen berücksichtigt in seinem Lärmaktionsplan nur die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg kartierten Straßen. Dies sind die B10 und die beiden Landstraßen L1140 (ab B10 nach Ludwigsburg) und L1141 (zwischen Markgröningen und Münchingen). Damit ist Schwieberdingen im Gegensatz zu den umliegenden Gemeinden wie Hemmingen, Ditzingen, Münchingen, ... die einzige Gemeinde, die für die Bewertung den innerörtlichen Verkehr nicht berücksichtigt.

Weiter wird nur noch die in die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes fallende Schnellbahntrasse erwähnt, nicht die Strohgäubahn. 

Zitat: "Weitere Lärmprobleme oder verbesserungsbedürftige Situationen sind in Schwieberdingen nicht bekannt."


Im Gegensatz zu Schwieberdingen haben die Nachbargemeinden für ihre Ortsdurchfahrten eigene Messungen bzw. Berechnungen durchführen lassen und - wo nötig - Maßnahmen zur Lärmminderung eingeleitet.


Die Strohgäubahn wurde im Lärmaktionsplan der Stadt Korntal-Münchingen ausführlich bewertet. Im Schwieberdinger Entwurf wird sie nicht mal erwähnt.


Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Schwieberdingen über einen im Regionalplan ausgewiesenen Hubschrauber-Landeplatz verfügt.


Die Lärmbelastung wird auf Basis von Zahlen zum Verkehrsaufkommen berechnet. Im Fall der 3 für Schwieberdingen berücksichtigten Straßen wurden dafür völlig veraltete und teilweise nicht plausible Zahlen verwendet. So rechnet Möglingen für die L1140 mit fast doppelt so vielen Fahrzeugen.


Aber immerhin, Zitat: "Für die Festlegung ruhiger Gebiete auf der Gemarkung von Schwieberdingen fehlt es an der rechtlichen Erforderlichkeit, da den Menschen mit den ausgedehnten Wald-, Wiesen- und Wasserflächen sowie der
Golfanlage Schloss Nippenburg genügend Rückzugsräume zur Verfügung stehen."

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Unsere Forderungen

In Gesprächen mit Betroffenen wurden mehrere Geräuschursachen genannt wie z.B.  zu hohe und lästige Lärmpegel tags/nachts durch

- Beschleunigungsgeräusche an Ampel, Zebrastreifen, Kreuzung, . . . oder

- zu hohe Geschwindigkeiten oder

- Nichteinhaltung von bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen oder

- zu viele Schwerlastfahrzeuge oder

- Kreischen der Strohgäubahn im Bahnhofsbereich oder

- Signalton der Ampelanlage an dern Bahnschranken am Bahnhof oder …  


Daraus lassen sich >Forderungen oder Vorschläge< zur Lärmreduzierung ableiten wie Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Straßen, tagsüber und/oder nur nachts auf z.B. innerorts 30 oder 40 km/h oder außerorts auf 60 oder 70 oder 80 km/h oder die Überwachung schon bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen, vielleicht auch speziell nachts oder eine Kontrolle des Durchfahrtsverbots für LKW oder Sperrung einer Straße mit „Anlieger frei“ oder Ausweisung als Spielstraße oder …  Die hier angeführten Maßnahmen verursahen fast keine Kosten und sind damit immer verhältnismäßig.


Darauf aufbauend haben wir, die Initiative Lebenswertes Strohgäu e.V., in einer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan 2020 die folgenden Forderungen gestellt [ 14 ]:

  • Lärmkartierung mit realistischen Zahlen für das Verkehrsaufkommen für die

o L1140 (der Widerspruch zu L1140-Daten von Möglingen [ 11] ist aufzuklären), für die

o L1141 zwischen Weinstraßenkreuzung und B10-Auffahrt unter Berücksichtigung des Fahrzeugaufkommens auf diesem Abschnitt, sowie für die

o B10, ebenfalls mit aktualisierten Zahlen für das Verkehrsaufkommen

  • Sofortiger Schutz der nach aktueller Lärmkartierung Betroffenen durch Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h
  • Lärmkartierung der Hauptdurchfahrtsstraßen (vgl. die umliegenden Gemeinden wie z.B. Möglingen, Markgröningen, Hemmingen, Münchingen, Ditzingen ) und Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
  • Grünschaltung an der Abbiegespur der L1140 Süd in die Ortszufahrt Schwieberdingen nur auf Anforderung
  • Berücksichtigung der Strohgäubahn (Reduzierung des akustischen Signals am Bahnübergang am Bahnhof in der Zeit zwischen 22.00 h und 6.00 h).

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Grenzwerte der Lärmbelastung

Der Straßenverkehr in und um Schwieberdingen beeinträchtigt Wohlbefinden und Gesundheit zahlreicher Bewohner Schwieberdingens. Das Umweltbundesamt gibt als Zielwerte für die Lärmbelastung 50 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts an ("Optimaler Schutz"). Jeweils 5 dB(A) mehr werden schon als erhebliche Belästigung bewertet. Als Minimalziel sollten zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken 65 dB(A) tags beziehungsweise 55 dB(A) nachts nicht überschritten werden  [ 1 ].

Lärmpegel 24 h Lärmpegel 22-6 Uhr
Zielwert 50 dB(A) 40 dB(A)
belästigend 55 dB(A) 45 dB(A)
gesundheitsschädlich 65 dB(A) 55 dB(A)

Einen Geräuschpegel von 55 dB(A) misst man beispielsweise in einer Wohnung bei ruhigem Gespräch oder neben einem typischen laufenden Kühlschrank. 65 dB(A) ist ein typischer Wert für ein Radio oder einen Fernseher bei Zimmerlautstärke oder für ein normal-lautes Gespräch. Über einen längeren Zeitraum werden Geräusche mit diesem Pegel als sehr lästig empfunden, führen zu Schlafstörungen, zu Stresssymptomen und damit zu Krankheiten wie Blutzucker,  hohem Blutdruck und am Ende zu erhöhtem Herzinfarktrisiko [ 12 ].

Subjektiv empfindet man einen Anstieg um 10 dB(A) als Verdopplung der Lautstärke.

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Rechtlicher Rahmen

Zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von Lärm wurde 2002 vom Europäischen Parlament die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen. Diese wurde 2005 in Deutschland als Umgebungslärmrichtlinie in das Bundes-Immissionschutzgesetz übernommen ([ 2 ], [ 3 ], [ 4 ]).  Zusätzlich gibt es seit 2009 ein Nationales Verkehrslärmschutzpaket II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das für 2020 eine Minderung der Geräuschpegel gegenüber 2008 von 5 dB(A) für den Straßenverkehr und um 10 dB(A) für den Schienenverkehr vorsieht [ 1 ].


Für die Erstellung der Lärmaktionspläne sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Sie sind "grundsätzlich für alle kartierten Gebiete aufzustellen, in denen die Umgebungslärmkartierung Lärmbetroffene ausweist."  [ 4 ]


Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg orientiert sich in seinen Vorgaben am Minimalziel des Umweltbundesamtes und verlangt für die Fortschreibung der Lärmaktionspläne: "Bereiche mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) LDEN [tags] und 55 dB(A) LNight [nachts] liegen in einem gesundheitskritischen Bereich und sind daher auf jeden Fall zu berücksichtigen." 

Die Geräuschpegel werden berechnet. Dafür ist in Deutschland laut Landesanstalt für Umwelt, BW  seit 31.12.2018 eine EU-weit einheitliche Berechnungsmethode zu verwenden  [ 5 ], [ 6 ].


Ergibt die Lärmkartierung zu hohe Lärmpegel, so MÜSSEN Gegenmaßnahmen ergriffen werden [ 4 ]. Neben Maßnahmen zur Minderung der Lärmausbreitung (z.B. Lärmschutzwände) wird zunehmend auf die Vermeidung der Geräuschentstehung gesetzt, sei es durch entsprechende Straßenbeläge, Ortsumfahrungen oder - am schnellsten und am kostengünstigsten - die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. 


Durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat der Lärmaktionsplan eine neue Qualität gewonnen. Über den Lärmaktionsplan können die Gemeinden die Träger der Straßenbaulast zum Handeln  zwingen [ 13 ]. Viele Gemeinden haben diese Möglichkeit bereits genutzt, z.B. im Landkreis Ludwigsburg die Gemeinde  >Bönnigheim<. Spannend bleibt, ob den Bemühungen der Stadt Freiberg a.N., ein Tempolimit auf der Autobahn A81 durchzusetzen, Erfolg beschieden sein wird.


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Lärmaktionsplan 2018 für Schwieberdingen

Schwieberdingen hat 2018 seinen ersten Lärmaktionsplan vorgestellt [ 7 ]. Berücksichtigt wurden darin die in der Lärmkartierung des Landesanstalt für Umwelt BW berechneten Strecken der B10 und die Landstraßen L1140 (Richtung Ludwigsburg ab B10-Auffahrt) und L1141 (Münchingen-Markgröningen) [ 8 ]. Der Lärmaktionsplan basiert auf einer berechneten Lärmkartierung. Das für die Berechnung eingesetzte Fahrzeugaufkommen basiert auf  Verkehrszählungen von 2010 (!). Zudem befand sich die Zählstelle für die L1141 am Kreisverkehr vor Markgröningen, beschreibt also nicht das für die Geräuschbelastung Schwieberdingens relevante Verkehrsaufkommen zwischen "Bosch-Kreuzung" und B10-Auffahrt Münchingen.


Mit diesen Daten ergaben sich damals für 32 Personen tags und für 56 Personen nachts Pegel über 65 dB(A) bzw. 55 dB(A), also Pegel über den gesundheitskritischen Grenzwerten! In Kapitel B.3.1 heißt es: "Trotz der Betroffenheiten über den Auslöse- respektive Maßnahmenwerten (vgl. „Kooperationser1ass“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 23.03.2012) sieht die Gemeinde Schwieberdingen keine geeigneten Möglichkeiten, die Lärmbetroffenheiten der Bundesstraße B 10 und der Landesstraßen L 1140 und L 1141 über die Lärmaktionsplanung zu mindern. "


Völlig außer Acht gelassen wurden die Bewohner an den viel befahrenen Durchgangsstraßen in der Ortsmitte, insbesondere entlang der Stuttgarter-,  der Ludwigsburger-, der Vaihinger- und der Hemmingerstraße sowie der angrenzenden Straßen.


Daneben wird nur noch die Schnellbahntrasse als nicht relevant erwähnt, die Strohgäubahn wird völlig ignoriert.

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Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018  (2020)

Am 24.06.2020 hat der Gemeinderat die Überprüfung des Lärmaktionsplans beschlossen mit dem Ergebnis, "dass eine Überarbeitung des bestehenden Plans nicht notwendig" sei [ 9 ]. So berücksichtigt auch diese "Fortschreibung des Lärmaktionsplans" [  10  ] keine Straßen innerorts. Auch das gestiegene Verkehrsaufkommen wurde nicht korrigiert. Auffallend ist zum Beispiel, dass Möglingen für die L1140 nahezu doppelt so viele Fahrzeuge zählt, wie Schwieberdingen (statt 14.522 bis 17.004 für Schwieberdingen auf der gleichen Straße 21.200 bis 33.300 für Möglingen mit einem LKW-Anteil von 15,2 - 17,7 % statt hier nur 6,5 %).


Nach diesen Berechnungen werden selbst die Bewohner der Clara-Schumann-Straße kaum vom B10-Verkehr tangiert. Auch innerorts gibt es angeblich weiter keine Lärmprobleme. Somit gibt es offiziell tags nur noch 17 und nachts 35 von gesundheitsschädlichem Lärm Betroffene. Laut Abschnitt 3.2 sind das zu wenige, um Lärmminderungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Die Kosten von schallmindernden Wällen/Wänden wären zu hoch [ 10 Abschnitt 3.2]. Eine kostenneutrale und erfahrungsgemäß wirkungsvolle Geschwindigkeitsbegrenzung (vgl. Nachbargemeinden) wird nicht in Betracht gezogen, obwohl diese vorgeschrieben ist, wenn der Aufwand nicht unverhältnismäßig ist [ 4 ].


Bezweifeln kann man auch die Aussage zum geplanten 4-spurigen Ausbau der B10, Zitat: "Der potentielle Ausbau der B 10 und die ggf. damit verbundene Umsetzung von Lärmvorsorgemaßnahmen kann im Allgemeinen zu einer Verbesserung des Schallschutzes der an die B 10 angrenzenden Wohnbebauung führen."

Unsere Gedanken dazu hier unter dem Thema   >Ausbau B10<!


Für lärmgeplagte Schwieberdinger ist es kein Trost, wenn im Entwurf der Gemeinde Schwieberdingen zum Schutz von ruhigen Rückzugsgebieten geschrieben wird:

Zitat: "Für die Festlegung ruhiger Gebiete auf der Gemarkung von Schwieberdingen fehlt es an der rechtlichen Erforderlichkeit, da den Menschen mit den ausgedehnten Wald-, Wiesen- und Wasserflächen sowie der Golfanlage Schloss Nippenburg genügend Rückzugsräume zur Verfügung stehen."


Das statistische Landesamt weist für die Schwieberdinger Markung einen Waldanteil von 0,8% und einen Anteil der Wasserflächen von 0,4% an der Gemarkungsfläche aus; die Golfanlage Schloss Nippenburg befindet sich im Privatbesitz.



Wie geht es jetzt weiter?
Der Lärmaktionsplan lag bis 21.08.20 im Rathaus aus, er kann auch weiter über das Internet aufgerufen werden [ 14 ]. Zitat Umweltbundesamt [ 3 ]: „Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Bevölkerung Lärmaktionspläne aufgestellt“ und „Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird“. Dies bedeutet, dass die Bevölkerung, insbesondere die von Lärm Betroffenen, sich direkt einbringen können und sollen.

Leider konnte diese Möglichkeit nur von relativ wenigen Betroffenen genutzt werden, einfach weil sie nichts davon wussten. Ihnen bleibt aber immer noch die Möglichkeit, sich an Gemeinderäte zu wenden und Ihre Klagen und Forderungen anzubringen. Der Lärmaktionsplan wird nach den Sommerferien im Gemeinderat beraten werden, Wir werden auf dieser Seite darauf hinweisen.


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