Ausbau B10

B10-Ausbau   

Das Projekt mit dem Ziel eines 4-spurigen Ausbaus der B10 von Enzweihingen bis Zuffenhausen startete schon 2013. Danach ist die B10  (Zitat!) "auch für den Güterverkehr - eine Alternativroute zur A 6, A 8 und A 81" (s. Gesamtprojekt: B10-G40-BW , Abschnitt 1.2). Der Ausbau soll in 2 Teilprojekten erfolgen, Teilprojekt 1  von Enzweihingen bis Schwieberdingen-Ost, Teilprojekt 2 dann weiter bis zur A 81. Mit dem Bau soll 2026 begonnen werden. 2030 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.


Verkehrsaufkommen

Die Planer gehen davon aus, dass das tägliche Verkehrsaufkommen von 20.000 Fahrzeugen (2013?) bis 2030 ohne den Ausbau auf 25.000 steigen würde.  Im weiteren Verlauf zwischen Schwieberdingen und der A81 wäre die Kapazitätsgrenze des 2-streifigen Bestands-Querschnittes schon jetzt (2013 ?)  "mit über 30.000 Kfz/24h (SV-Anteil 15 %) überschritten" (s. Abschnitt 1.2; "SV" = Schwerlast-Verkehr).

Durch den Ausbau von 2 auf 4 Spuren (Breite 28m statt jetzt 8 m, vgl. LKZ vom 3.7.23) soll das Verkehrsaufkommen gerade mal zusätzlich um 1000 auf 26.000 Fahrzeuge pro Tag (s. Projektinfo , Abschnitt 1.6) ansteigen. Dabei wird ignoriert, dass bessere Straßen unabhängig von anderen Faktoren wie z.B. wirtschaftliche Entwicklung, Bevölkerungswachstum oder ÖPNV mehr Verkehr anziehen, Zitat aus Handelsblatt: Warum Straßenbau kein Mittel gegen Staus ist : "Eine Verdopplung der Straßen verdoppelt den Verkehr."




Lärmbelastung

Die Anwohner entlang der B10, insbesondere auf der Hülbe, beklagen sich schon lange über den Verkehrslärm, v.a. in der Nacht. Auch Friedhofsbesucher fühlen sich vom Verkehr gestört und können den Worten des Priesters oft trotz Lautsprecheranlage kaum folgen.

Trotzdem sieht die Gemeinde keinen Handlungsbedarf. In der Fortschreibung des Lärm-Aktionsplans von 2020 wird die Zahl der vom Straßenlärm Betroffenen (578 , nachts nur 208) als zu gering angenommen, um etwas dagegen zu unternehmen (Tab.1 in Lärmaktionsplan f GR 24.06.2020 ). Nur 17 bzw. nachts 35 Personen sollen Pegeln über den jeweiligen Grenzwerten ausgesetzt sein. Die beiden Landstraßen zur "Bosch-Kreuzung" (L 1140 und L 1141) werden als vernachlässigbar eingeschätzt. Alle Angaben beruhen auf Schätzungen auf Basis von Simulationsrechnungen. Lärm-Messungen wurden nicht durchgeführt.


Nun ist also geplant, die B10 4-spurig auszubauen. Im Lärm-Aktionsplan wird dazu angenommen, dass die Lärmbelastung durch "die ggf. damit verbundene Umsetzung von Lärmvorsorgemaßnahmen [..] im Allgemeinen"  sogar abnehmen könne (s. Abschnitt 3.3).

Gegen diese optimistische Annahme sprechen die Erfahrungen in Freiberg (Neckar):

Dort ist der Abstand der Wohnanlagen (dort beidseitig der Fahrbahn) von der A 81 vergleichbar dem der Häuser in Schwieberdingen südlich der B10. Nach jahrelangem Kampf wird in Freiberg neben aufwendigen Maßnahmen zur Lärmvermeidung (ganz neu ein Straßenbelag mit Epoxydharz-Überzug = Sondermüll) inzwischen sogar eine Überdeckelung der Autobahn diskutiert. Dasselbe gilt für die B27 bei Echterdingen.


In den aktuellen Plänen für die B10 sind noch überhaupt keine Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung erkennbar.

Unabhängig davon, wann und wie die B10 ausgebaut werden soll, muss zum Schutz der Anwohner die Lärmbelastung jetzt schon reduziert werden, nicht erst in 10 Jahren!
Die am schnellsten umsetzbare, wirkungsvollste und dazu noch kostengünstigste Möglichkeit dazu wäre eine drastische Geschwindigkeits-begrenzung, wie sie für weite Abschnitte der B10 schon seit vielen Jahren selbstverständlich ist. Auf einer Strecke von über 50 km zwischen Vaihingen/Enz und Plochingen ist die Geschwindigkeit nur um und durch Schwieberdingen nicht begrenzt.
Auch zahlreiche andere Bundesstraßen im Großraum Stuttgart wie z.B. die B295 um Weilimdorf sind in weiten Teilen auf 60 km/h begrenzt.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen der Auffahrt Schwieberdingen-West und der Auffahrt Münchingen könnte nicht nur die Geräuschemission drastisch mindern,  sondern auch das Unfallrisiko insbesondere an den veralteten Auffahrten Schwieberdngen Mitte und Ost.

Geplanter Ablauf des B10-Ausbaus

Die B10 soll "asymmetrisch" ausgebaut werden, also beide neuen Fahrspuren auf einer Seite bezogen auf die vorhandenen. Damit soll der Verkehr während der Bauzeit möglichst wenig behindert werden.


Der erste Schritt soll die neue höchst umstrittene Streckenführung bei Enzweihingen sein. Wertvolle Auenlandschaft soll hier vernichtet werden. Diese Pläne wurden vom VGH im August 2022 gestoppt (> VGH Eilantrag <). Der Gemeiderat Enzweihingen fordert deshalb ein Stopp der Planungen für den 4-spurigen B10-Ausbau (> LKZ Dicke Luft <)..


Im weiteren Verlauf wird der 4-spurige Ausbau der B10 im Bereich Schwieberdingen laut Eberhard Zucker (Kreisbauernvorsitzender) etwa 60 ha meist landwirtschaftlich genutzte Flächen betreffen. 


Zur Erinnerung: Günther Oettinger formulierte 2006 noch das Ziel des "Netto-Null-Flächenverbrauchs"!


    Planfeststellungsverfahren Ortsumfahrung Enzweihingen

    Die sehr umfangreichen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie auf einer Seite von "UVP Verbund / Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder" in einer Datei, die Sie neben "Verfahrensschritte" (rechts unter der Karte, "356,8 MB") herunterladen können.

    Unter anderem findet sich darin als Fazit.

    • Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit hat gezeigt, dass auf Grund der hohen Verkehrsbelastung der B 10 Neu in den Spitzenstunden die Verkehrsqualität beeinträchtigt ist [AUCH NACH DEM AUSBAU!]
    • Die Entlastungswirkung der Ortsumfahrung für den Stadtteil Enzweihingen ist jedoch so beträchtlich, dass sie im Vergleich zu den Verkehrsbeeinträchtigungen in den Hauptverkehrszeiten höher einzuschätzen ist.

    Dies kann man auch so verstehen, dass nach dem Bau der Umfahrung weiter mit Staus auf der B 10 auf Höhe Enzweihingen zu rechnen ist.



      Unsere Ziele

      • Weiter nur 2 Fahrbahnen, vgl. Kretschmann: "Wir sollten nicht den Staus hinterherbauen".
      • Erhalt aller B10-Auffahrten zur Vermeidung von zusätzlichem innerörtlichem Verkehr
      • Geschwindigkeitsbegrenzung zur Minderung von Geräusch- und Schadstoff-Emissionen
      • Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung

      •    …

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