--- Bürgerentscheid


Informationen durch die Gemeinde zum Bürgerentscheid:
Auf eine Frage nach dem aktuellen Stand des regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.19 verwies BM Lauxmann auf den Beschluss von 2014 für ein regionales Gewerbegebiet und meinte, dass die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern sprechen wolle. Das Thema solle im Sommer (Amtsblatt: „noch in diesem Jahr“) auf die Tagesordnung des Gemeinderates aufgenommen werden.
Tatsächlich hatte der GR schon in einer Klausursitzung im September (?) 2018 und in mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen, teilweise im Beisein von Vertretern von Porsche, einem Rechtsanwalt und einem Kommunikationsexperten, über „eine konkrete Anfrage der Fa. Porsche AG zum Aufbau eines Porsche Industrie-Quartiers“ diskutiert.
In der_Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 03.04.2019
  hat BM Lauxmann dann die Öffentlichkeit über die Porsche-Anfrage informiert. Die Gemeinde habe „seit fünf Monaten in umfangreichen Gesprächen mit der Firma Porsche über Details zu einer möglichen Bebauung, zu Verkehrsströmen und auch den Umwelteinflüssen verhandelt“. Dabei betonte er, wie wichtig die umfassende Information der Bevölkerung wäre. Er kündigte für den 11.04. eine Bürgerinformation an und stellte aufgrund der historischen Bedeutung für Schwieberdingen für den 14.07. einen Bürgerentscheid in Aussicht.  

Eingepackt in Pläne für ein neues Wohngebiet (Zollstöckle) und die Vision eines neuen Supermarktes warb BM Lauxmann in seiner Präsentation in der gut besuchten Info-Veranstaltung für das neue Gewerbegebiet. Konkrete Aussagen über die "umfangreichen Gespräche" mit Porsche und die Pläne von Porsche gab es nicht, auch nicht über die Vorstellungen der Gemeinde zu Kosten und möglichem Nutzen für die Gemeinde oder zu Umwelt- und Verkehrsfragen. Diese Fragen sollten erst nach einem positiven Bürgerentscheid geklärt werden. Und so gab es auch am 06.06.19, einem Werktag, auf einem von der Gemeinde organisierten ganztägigen_Informationstag ("Bürger Hearing"), der ausschließlich von Befürwortern besetzt war, keine greifbaren Informationen. Umgekehrt wurde die Veröffentlichung von kritischen Beiträgen der Grünen und des Nabu im Amtsblatt aus formalen Gründen unterbunden. Immerhin wurde eingeräumt, dass nicht über Porsche abgestimmt werde und eine Porsche-Ansiedlung nicht sicher wäre. In den Presseberichten fand dies keinen Eingang. 

Die Ankündigung des so einseitig besetzten Informationstages gab den Ausschlag zur Gründung der Initiative Lebenswertes Strohgäu. Wegen fehlender Infrastruktur und der Ferien gelang es uns in der verbliebenen Zeit bis zum Bürgerentscheid leider nicht, unsere Bedenken gegen das interkommunale Gewerbegebiet ausreichend breit zu streuen. Daran konnte auch die Bürgerversammlung am 27.6.19 nichts mehr ändern: Nur noch etwa 500 Besucher, viele schon mit vorgefasster Meinung, waren erschienen.
Warum Bürgerentscheid nach Ratsbegehren?
Die_Gemeindeordnung  Baden-Württembergs sieht in §21 (GemO §21)  zwei Wege für die Durchführung eines Bürgerentscheids vor. So hätte der Gemeinderat den regionalen Gewerbeschwerpunkt beschließen können, was die Gegner dann in einem Bürgerbegehren hätte anfechten können. Im Rahmen dieses Bürgerbegehrens hätten diese u.a. die Kosten angeben müssen, die sich daraus ergeben, und die Gemeinde hätte ihnen die dafür notwendigen Auskünfte geben müssen. Wäre der Gemeinderat dann auf die Forderungen nicht eingegangen, hätte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen, zu dem die Gemeinde in einer Veröffentlichung den Vertretern des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang Raum zur Information hätte einräumen müssen.

Aber vielleicht wäre dieses „normale“ Verfahren schon am ersten Schritt gescheitert. Zahlreiche (wohl mindestens 6) Gemeinderäte oder ihnen nahe Verwandte sind Miteigentümer der Grundstücke. Bei einer Abstimmung über die Einrichtung des Gewerbegebiets wären diese wegen Befangenheit nicht stimmberechtigt gewesen, so dass das Projekt mit den Stimmen von ABG und Grünen möglicherweise abgelehnt worden wäre.

Alternativ zum obigen Ablauf kann der Gemeinderat - wie in diesem Fall geschehen - auch selbst einen Bürgerentscheid beschließen (Ratsbegehren). In diesem Fall entfallen die Vorgaben der GemO §21. Die Gemeinde ist nicht mehr an die Fristen gebunden oder zur die Information und gleichberechtigten  Einbeziehung der Bürger verpflichtet. Diese "Freiheit" hat die Gemeinde denn auch genutzt.

Das Vorgehen der Gemeinde mag also legal gewesen sein, fair war es nicht.

Die Position der Initiative Lebenswertes Strohgäu:
Die Initiative Lebenswertes Strohgäu hat dazu aufgefordert, der Erschließung der – wie auch BM Lauxmann immer wieder betont hat – letzten freien Fläche Schwieberdingens  für eine Industrieansiedlung nicht zuzustimmen. Die wichtigsten Argumente waren die unwiederbringliche Versiegelung fruchtbarsten Ackerlandes und die zusätzliche Verkehrsbelastung (Staus, Schadstoffe, Lärm).  Wie soll die Bevölkerung über ein so wichtiges Projekt entscheiden, über das sie keine Informationen erhält? Was sollte auf dem Gewerbegebiet entstehen (Porsche wurde auch von den Befürwortern in den Hintergrund gestellt)? Welche Belastungen würden auf die Gemeinde, auf die Natur und die Bevölkerung zukommen? Auf finanzielle Fragen wie Kosten für den Ankauf der Flächen und ihre Erschließung und nach den erwarteten Einnahmen durch Verkauf und Steuereinnahmen wurde überhaupt nicht eingegangen. Immerhin würden auf dem Gelände nur externe Firmen angesiedelt, möglicherweise Logistik-Unternehmen. Mit welchen Einnahmen rechnet die gemeinde? Mögliche Gewinne müsste die Gemeinde mit den in einem Zweckverband beteiligten Gemeinden ("interkommunal" !) teilen. Eir meinen: Erst mal sollte die für heimische Firmen schon genehmigte Fläche (5 ha) endlich erschlossen werden, damit nicht weitere Firmen abwandern.

Unsere Argumente gegen das interkommunalse  Gewerbegebiet hatten wir kurz vor dem Bürgerentscheid neben der ausführlichen Beschreibung im Internetam Ende auch noch in einem Film (Diapräsentation eines Vortrags (youtube) vom 27.06.19) zusammengefasst. Leider konnte der Internetauftritt erst in der Woche vor dem Bürgerentscheid fertiggestellt werden, so dass er nur von einer kleinen Minderheit wahrgenommen wurde.

Kritische Betrachtung der Argumente der Befürworter
xxx
tbd







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